Der
in Einbeck geborene Conrad Horn wurde am 6. September 1551
erstmals durch Herzog Heinrich den Jüngeren als Wolfenbütteler
Hofbuchdrucker bestallt [3
Alt, Nr. 54, fol. 2r/v]. In dieser Funktion hatte er
sämtliche in der Landesverwaltung anfallenden Druckschriften
- also Mandate, Formulare aber auch Bücher - zu verfertigen.
Spätestens 1565 erbaute Horn in der neuen (Heinrichs-)Stadt
ein Haus, in dem er seine Druckerei einrichtete, die er
bis 1603 betrieb. Seine Aufgabe muss Horn zur Zufriedenheit
aller erfüllt haben, denn nach dem Tode Heinrichs des
Jüngeren wurde er durch dessen Nachfolger Herzog Julius
am 22. September 1568 in seinem Amt bestätigt [3
Alt, Nr. 26, fol. 58r/v]. Die Wolfenbütteler Kammerrechnungen
belegen auch, das sich Horn auf herzogliche Kosten immer
wieder neue Lettern anschaffte, um seine u. a. in einem
undatierten Blatt mit Buchdruckerproben
vorgestellten Möglichkeiten zu erweitern. Zu den für
die Wolfenbütteler Geschichte wichtigsten in seiner
Druckerei gefertigten Werken zählen sicherlich die
Hofgerichtsordnung von 1559, die Kirchenordnung von 1569,
die Heinrichstädtische Privilegien von 1584 sowie die
Leichenpredigt auf Herzog Julius von Basilius Sattler aus
dem Jahre 1589.



