Martyrologium. Consuetudines monasticae und Benediktinerregel

 

 

 

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Pergament. 190 Blatt. 29,5 x 20,5 cm. Weissenburg. 1. Drittel (?) des 12. Jahrhunderts
Codex Guelferbytanus 45 Weissenburgensis, 174v


Diese Handschrift enthält die Ordensvorschriften der Benediktiner. Ihr Orden wurde auf Veranlassung Ludwigs des Frommen (selbständige Regierung als Kaiser: 814 - 840) seit 816 zum einzigen Mönchsorden im Frankenreich. Seine Regel stammte von seinem Gründer, dem heiligen Benedikt von Nursia (um 480-547). Es war die Pflicht der Mönche, in Gehorsam, Armut und Keuschheit zu leben. Sowohl geistliche wie manuelle Tätigkeiten galten neben dem Chordienst gleichberechtigt nach dem Leitspruch ora et labora (Bete und arbeite!). Die Initiale I leitet das Kapitel 64 der Regula Benedicti über die Ordination des Abtes ein. Sie wird durch die Figur eines Benediktinerabts gebildet. Er ist zu erkennen an Mönchskutte, Tonsur und Abtsstab. Das Buch in seiner linken Hand mag die Benediktinerregel enthalten.

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© Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel 2002