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Katalogisierung der Ius-Commune-Bibliothek der UB Osnabrück
Noch viele Bestände schlummern in niedersächsischen
Einrichtungen, die mangels Erschließung überregional
nicht oder kaum bekannt sind. Die Ius-Commune-Bibliothek in
Osnabrück zählt sicher dazu. Umso erfreulicher ist
es, dass dieser Schatz jetzt für die interessierte Öffentlichkeit
und Fachwelt geborgen werden konnte.
Die Ius-Commune-Bibliothek wurde von der Universität
Osnabrück im Jahr 1991 als geschlossene Sammlung von
dem wissenschaftlichen Antiquariat Keip für 1 Mio DM
erworben. Grundstock bildete eine von Keip angekaufte Gelehrtenbibliothek
aus Oberitalien, die das Antiquariat planvoll aus dem eigenen
Fundus ergänzte. Das Ganze brachte es dann 1989/1990
als Ius-Commune-Bibliothek auf den Markt.
Die rund 1200 Titel in 900 Bänden umfassende Ius-Commune-Bibliothek
dokumentiert wie kaum eine andere geschlossen aufgestellte
juristische Sammlung die Entwicklung des kontinentaleuropäischen
Rechts vom 13. bis zum ausgehenden 18. Jhs. Hauptgegenstand
der Sammlung ist - wie ihr Name verdeutlicht - das gemeine
römisch-kanonische Recht, das sog. ius commune, welches
sich in der Folge der Rezeption spätantiker Rechtsquellen
herausbildete und bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts galt.
Neben wenigen sehr alten Drucken, die ältesten sind eine
Inkunabel, eine Nürnberger Stadtrechtsreformation von
1484, gedruckt von Anton Koberger, und 14 Postinkunabeln stammt
der größte Teil der Sammlung aus der Zeit von 1540
bis 1600 und aus den Jahren nach 1660. Der jüngste Druck
datiert aus dem Jahre 1802.
Von den älteren Rechtsquellen sind verschiedene Ausgaben
des Corpus Iuris Civilis und des Corpus Iuris Canonici ebenso
vorhanden wie der Codex Theodosianus (Lyon 1665) oder Friedrich
Lindenbrogs Codex legum antiquarum (Frankfurt 1613) und zahlreiche
Ausgaben des Sachsenspiegels. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung
mit den Rechtsquellen dokumentiert sich in Werken wie der
Glossa ordinaria des Franciscus Accursius (Venedig 1583-84)
oder der Summe des Azo (Venedig 1584). Sehr umfangreich ist
die Sammlung an mittelalterlichen Kommentatoren wie Bartolus
de Saxoferrato und Baldus de Ubaldis, Albericus de Rosate,
Franciscus de Accoltis und Ludwig Pontanus. Die wissenschaftliche
Durchdringung des kanonischen Rechts kann in den Werken von
Franciscus Zabarella, Antonius de Butrio, Petrus de Ancherano,
Filippo Decio und Johannes Monachus und für das Spätmittelalter
in dem Dekretalen-Kommentar von Nicolaus de Tudeschis (Panormitanus),
Venedig 1588, verfolgt werden.
Den Beginn der neuzeitlichen Rechtswissenschaft prägen
die Vertreter der sog. französischen Schule, die "Eleganten
Juristen", und später in ihrer Nachfolge die Protagonisten
der niederländischen Schule. Zu nennen sind Barnabé
Brisson, Jacques Cujas, Franciscus Duarenus, Hugo Donellus,
Johannes Faber, Franciscus Hotman und Pierre Loriot für
die Elegante Jurisprudenz, Cornelius van Bynkershoek, Arnold
Vinnius, Johann Voet und Gerard Noodt als Vertreter der niederländischen
Schule. Die Herausbildung einer deutschen Gemeinsrechtswissenschaft
kann in den wichtigsten Werken der Juristen des Usus modernus
pandectarum verfolgt werden: Johannes Brunnemann, David Mevius,
Georg Adam Struve bis hin zu Augustin Leyser und dessen berühmten
11 Büchern Meditationum ad Pandectas (Leipzig, Braunschweig,
Wolfenbüttel 1761 - 1786). Erwähnt sei auch das
sich unter dem Einfluss des kanonischen Rechts entwickelnde
deutsche Prozessrecht, das z.B. mit den Werken von Benedikt
Carpzov (Processus iuris, Leipzig 1708) und Justus Henning
Böhmer (Doctrina de actionibus, Frankfurt am Main 1756)
verknüpft ist. Weiteres findet sich zum Handelsrecht
oder zum Staatsrecht wie z. B. in den Werken von Herman Conring
und Philipp Knipschildt.
Einen großen Bereich bilden die Konsilien- und Dezisionensammlungen.
Von ca. 50 italienischen, spanischen, französischen und
deutschen Juristen, Legisten wie Kanonisten, liegen gesammelte
Konsilien vor. Die Entwicklung des ius commune läßt
sich auch anhand von Entscheidungssammlungen von Gerichten
z. B. des Leipziger Schöffenstuhls (in verschiedenen
Werken Benedikt Carpzovs) und des Obertribunals von Wismar
(in der Dezisionensammlung von David Mevius, Frankfurt und
Stralsund 1675) verfolgen. Schließlich gehören
über 12.000 Entscheidungen der Rota Romana zum Bestand
der Ius-Commune-Bibliothek.
Bis heute war dieser für die Rechtsgeschichte wichtige
Bestand nur ungenügend erschlossen. Ein nur lokal in
Osnabrück verfügbarer alphabetischer Bandkatalog
war das einzige, was bislang der Forschung zur Verfügung
stand. Um die Sammlung auch für die breitere Fachöffentlichkeit
überregional zugänglich zu machen, wurden die Drucke
im Kompetenzzentrum für Alte Drucke der Herzog August
Bibliothek nach den strengen Regeln der Arbeitsgemeinschaft
Alte Drucke katalogisiert. Schlüsselseiten, vor allem
Titelblätter, wurden digitalisiert und dem Katalogisat
beigegeben. Ab sofort stehen über den Computerkatalog
der UB Osnabrück, den Gemeinsamen Bibliotheksverbund
und mittelbar auch den Karlsruher Virtuellen Katalog, diese
Drucke in einer mustergültig erschossenen Form der Forschung
und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung,
bedeutende Schätze aus Niedersachsen wurden gehoben.
Möglich gemacht hat dies eine der Universität Osnabrück
gewährte großzügige Zuwendung der Klosterkammer
Niedersachsen, mit der die Katalogisierungsarbeiten in Wolfenbüttel
finanziert wurden.
Über den jeweils aktuellen Katalogisierungsstand informiert
ein Suchlink
in den Katalog der UB Osnabrück.
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