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Benutzungsausweis
Wo erhalte ich meinen Benutzungsausweis?
Welche Dokumente muss ich vorlegen?
- Den gültigen Personalausweis oder
- Den gültigen Pass und eine amtliche Meldebestätigung
- Das ausgefüllte und unterschriebenen Anmeldeformular
(erhältlich an der Ausleihtheke oder hier
als PDF-Dokument)
- Jugendliche unter 18 zusätzlich die ausgefüllte
und unterschriebene Einwillungserklärung eines
Erziehungsberechtigten (erhältlich an der Ausleihtheke
oder hier
als PDF-Dokument)
Ist der Benutzungsausweis gebührenpflichtig?
- Ja, für die erstmalige Ausstellung eines Benutzungsausweises
wird eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben (s. Gebührenverzeichnis)
Muss ich den Benutzungsausweis immer mitbringen?
- Ja, bitte zeigen Sie Ihren Benutzungsauweis beim Betreten
der Bibliothek vor
- Ohne Benutzungsausweis sind keine Entleihungen möglich
Was muss ich beachten?
- Je nach Benutzerstatus können die mit dem Benutzungsausweis
verbundenen Ausleihberechtigungen (Nutzung nur vor Ort,
Ausleihe nach Hause) variieren.
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Zuletzt geändert am 24. November
2006
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