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Benutzungsausweis

Wo erhalte ich meinen Benutzungsausweis?

Welche Dokumente muss ich vorlegen?

  • Den gültigen Personalausweis oder
  • Den gültigen Pass und eine amtliche Meldebestätigung
  • Das ausgefüllte und unterschriebenen Anmeldeformular (erhältlich an der Ausleihtheke oder hier als PDF-Dokument)
  • Jugendliche unter 18 zusätzlich die ausgefüllte und unterschriebene Einwillungserklärung eines Erziehungsberechtigten (erhältlich an der Ausleihtheke oder hier als PDF-Dokument)

Ist der Benutzungsausweis gebührenpflichtig?

  • Ja, für die erstmalige Ausstellung eines Benutzungsausweises wird eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben (s. Gebührenverzeichnis)

Muss ich den Benutzungsausweis immer mitbringen?

  • Ja, bitte zeigen Sie Ihren Benutzungsauweis beim Betreten der Bibliothek vor
  • Ohne Benutzungsausweis sind keine Entleihungen möglich

Was muss ich beachten?

  • Je nach Benutzerstatus können die mit dem Benutzungsausweis verbundenen Ausleihberechtigungen (Nutzung nur vor Ort, Ausleihe nach Hause) variieren.

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Zuletzt geändert am 24. November 2006
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