Personalrat
Am 6.3.2012 ist ein neuer Personalrat gewählt worden. Er setzt sich aus vier Vertretern für die Gruppe der Beschäftigten und einem Vertreter für die Gruppe der Beamten zusammen.
Personalräte für die Beschäftigten:
- Markus Hoff (2. stellv. Vorsitzender)
- Dr. Dietrich Parlitz
- Eva-Maria Reckert (3. stellv. Vorsitzende)
- Torsten Schaßan (Vorsitzender)
Personalrat für Beamtinnen und Beamten:
- Saskia Jorzenuk (1. stellv. Vorsitzende)
Bei Bedarf vertreten die Ersatzmitglieder der jeweiligen Gruppen die verhinderten KollegInnen:
- Torsten Gottsmann (Beschäftigte)
- Florian Gutwinski (Beschäftigte)
- Claudia Minners-Knaup (BeamtInnen)
Als AnsprechpartnerInnen stehen Ihnen alle Mitglieder des Personalrates - unabhängig von ihrer Gruppenvertreterfunktion - zur Verfügung.
Aufgaben
Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) legt die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrates fest. Zu den wichtigsten Aufgaben des Personalrates zählt die Mitbestimmung
- bei personellen Maßnahmen, wie z.B. Einstellung, Ein- und Höhergruppierung, Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen, Versetzungen und Abordnungen
- im sozialen Bereich, wie z.B. Arbeitszeitregelungen bzw. Gleitzeitregelungen
- bei organisatorischen Maßnahmen, wie z.B. Gestaltung der Arbeitsplätze
- bei sonstigen Maßnahmen, wie z.B. Bestimmung des Inhalts von Personalfragebögen
Sitzungen
Die Sitzungen des Personalrates finden donnerstags jeweils um 10.30 Uhr statt; der öffentliche Teil der Sitzung ist als Sprechstunde eingerichtet.
Ein Vertreter der Schwerbehinderten nimmt regelmäßig an den Personalratssitzungen teil.
Neben den Personalratssitzungen findet ein regelmäßiger Gedankenaustausch mit dem Direktor der HAB statt.
Ein Vertreter / eine Vertreterin des Personalrats nimmt an den Sitzungen der Sprecherrunde teil.
