Leistungen für Mitglieder
Sie haben durch ihre Förderung und Engagement folgende
Vergünstigungen:
Die GdF ist zuletzt durch Bescheid des Finanzamtes Wolfenbüttel
vom 20.7.2009 St.-Nr. 201/20977 wegen Förderung kultureller
Zwecke, Pflege und Erhaltung von Kulturwerten und internationalen
Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
als gemeinnützigen Zwecken dienend und somit zu den
nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften,
Personenvereinigungen oder Vermögensmassen gehörig
anerkannt worden. Die Mitgliedsbeiträge sind nach §
10b EStG und § 9 Nr. 3 KStG wie Spenden abziehbar.
Darüber hinausgehende Spenden sind willkommen und
erwünscht, sie können im Einvernehmen mit der
Bibliotheksleitung auch für besondere Zwecke gegeben
werden. Über die Verwendung wird gegenüber der
Mitgliedschaft ein Nachweis geführt. Die GdF ist berechtigt,
entsprechende Spendenbescheinigungen nach amtlichem Vordruck
(§ 50 Abs. 1 EStDV) für steuerliche Zwecke auszustellen.