23. THEOLOGISCHE GRUNDFRAGEN: GOTTESBEWEIS, DREIFALTIGKEIT GOTTES,
VERGEBUNG DER SÜNDEN
Johannes Chrysostomus. Anselmus Cantuariensis.
Augustinus Hipponensis. Rupertus Tuitiensis
Kalbspergament - 155 Bl. - 15, 5 x 9 cm - Lamspringe - Ende 12.
Jh
Codex Guelferbytanus 1196 Helmstadiensis
Diese Sammelhandschrift ist der letzte Band der
Lamspringer Bibliothek, wie sie uns heute vorliegt. Er geriet
an diese Stelle, weil die Handschriften seit dem Ausgang des 18.
Jahrhunderts in der Universitätsbibliothek Helmstedt nach
der Größe aufgestellt worden waren. Der Kodex beginnt
mit einer Ermunterungsrede des Kirchenvaters Johannes Chrysostomus
(um 350-407) Darin behandelt er die Frage der Vergebung der Sünden.
Danach folgt das Proslogion des Anselm von Canterbury (1033-1109),
in der dieser einen ontologischen Gottesbeweis entwickelt: Das
Dasein Gottes sei denknotwendig, denn "wir [aber] glauben,
daß Du, Gott, etwas bist, über dem nichts Größeres
gedacht werden kann (Et quidem credimus te esse aliquid quo nihil
maius cogitari possit). Erst Immanuel Kant hat die Beweisführung
der Anselmschen Argumentation als endgültig gescheitert nachgewiesen.
Es schließt sich das Werk De Trinitate et operibus eius
von Rupert von Deutz (vgl. Kat.-Nr. 8) an, in dem dieser die Heilsgeschichte
in entsprechend der göttlichen Dreinigkeit eingeteilten drei
Perioden deutet. Der Kodex enthält nur den Abschnitt über
den heiligen Geist. Schließlich gehört zur Handschrift
noch eine Auseinandersetzung Augustins mit Faustus von Mileve
(ca. 410), einem führenden Kopf der nordafrikanischen Manichäer.
Der Manichäismus ist unter anderem von einer dualistischen
Weltsicht und von der Leugnung des freien Willens gekennzeichnet.
Der junge Augustinus war etliche Jahre lang Anhänger dieser
Sekte.
Welch hohen intellektuellen Anspruch die Auswahl der abzuschreibenden
Texte leitete, belegt auch dieser Band nachdrücklich.
Abgebildet ist die Anfangsseite des Anselmschen Proslogions.