Rundgang

 

 

 

 

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23. THEOLOGISCHE GRUNDFRAGEN: GOTTESBEWEIS, DREIFALTIGKEIT GOTTES, VERGEBUNG DER SÜNDEN

Johannes Chrysostomus. Anselmus Cantuariensis. Augustinus Hipponensis. Rupertus Tuitiensis
Kalbspergament - 155 Bl. - 15, 5 x 9 cm - Lamspringe - Ende 12. Jh
Codex Guelferbytanus 1196 Helmstadiensis

Diese Sammelhandschrift ist der letzte Band der Lamspringer Bibliothek, wie sie uns heute vorliegt. Er geriet an diese Stelle, weil die Handschriften seit dem Ausgang des 18. Jahrhunderts in der Universitätsbibliothek Helmstedt nach der Größe aufgestellt worden waren. Der Kodex beginnt mit einer Ermunterungsrede des Kirchenvaters Johannes Chrysostomus (um 350-407) Darin behandelt er die Frage der Vergebung der Sünden. Danach folgt das Proslogion des Anselm von Canterbury (1033-1109), in der dieser einen ontologischen Gottesbeweis entwickelt: Das Dasein Gottes sei denknotwendig, denn "wir [aber] glauben, daß Du, Gott, etwas bist, über dem nichts Größeres gedacht werden kann (Et quidem credimus te esse aliquid quo nihil maius cogitari possit). Erst Immanuel Kant hat die Beweisführung der Anselmschen Argumentation als endgültig gescheitert nachgewiesen. Es schließt sich das Werk De Trinitate et operibus eius von Rupert von Deutz (vgl. Kat.-Nr. 8) an, in dem dieser die Heilsgeschichte in entsprechend der göttlichen Dreinigkeit eingeteilten drei Perioden deutet. Der Kodex enthält nur den Abschnitt über den heiligen Geist. Schließlich gehört zur Handschrift noch eine Auseinandersetzung Augustins mit Faustus von Mileve (ca. 410), einem führenden Kopf der nordafrikanischen Manichäer. Der Manichäismus ist unter anderem von einer dualistischen Weltsicht und von der Leugnung des freien Willens gekennzeichnet. Der junge Augustinus war etliche Jahre lang Anhänger dieser Sekte.
Welch hohen intellektuellen Anspruch die Auswahl der abzuschreibenden Texte leitete, belegt auch dieser Band nachdrücklich.
Abgebildet ist die Anfangsseite des Anselmschen Proslogions.

 
 

 

© Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel 2006