Rundgang

 

 

 

 

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31. (Kat.Nr. 78)

Serenissimi gnädigste Verordnung, die den Blattern-Patienten in der Stadt Braunschweig, insbesonderheit den Dürftigen zu verschaffende Genesungs-Mittel betreffend.
Braunschweig, 13.08.1770. [2] Bl.; 4°.
Signatur: Gn Kapsel 55 (9)

In Braunschweig läßt sich erstmals 1756 eine obrigkeitliche Erlaubnis zur Impfung von Freiwilligen nachweisen. Die ersten nachweisbaren Impfungen fanden jedoch erst 1767 statt. Obwohl der Herzog und sein Fürstliches Collegium Medicum die Impfungen eindeutig befürworteten und Mitglieder der herzoglichen Familie auch zu den ersten Impflingen gehörten, blieb die Blattern-Inoculation wie fast allenorts auch hier äußerst umstritten. Auch die anfallenden Kosten schienen ein Hinderniß für das Impfen in großem Umfang darzustellen. Schließlich versuchte eine herzogliche Verordnung von 1770 vor allen Dingen diese Frage zu klären, indem die Behandlung von bedürftigen Personen kostenfrei sein sollte. Von Zwangsimpfungen hielt man jedoch nichts; eine solche Regelung setzte erst nach weiteren schweren Pockenepidemien etwa 100 Jahre später durch.

 
 

 

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