31. (Kat.Nr. 78)
Serenissimi gnädigste Verordnung, die den
Blattern-Patienten in der Stadt Braunschweig, insbesonderheit
den Dürftigen zu verschaffende Genesungs-Mittel betreffend.
Braunschweig, 13.08.1770. [2] Bl.; 4°.
Signatur: Gn Kapsel 55 (9)
In Braunschweig läßt sich erstmals
1756 eine obrigkeitliche Erlaubnis zur Impfung von Freiwilligen
nachweisen. Die ersten nachweisbaren Impfungen fanden jedoch erst
1767 statt. Obwohl der Herzog und sein Fürstliches Collegium
Medicum die Impfungen eindeutig befürworteten und Mitglieder
der herzoglichen Familie auch zu den ersten Impflingen gehörten,
blieb die Blattern-Inoculation wie fast allenorts auch hier äußerst
umstritten. Auch die anfallenden Kosten schienen ein Hinderniß
für das Impfen in großem Umfang darzustellen. Schließlich
versuchte eine herzogliche Verordnung von 1770 vor allen Dingen
diese Frage zu klären, indem die Behandlung von bedürftigen
Personen kostenfrei sein sollte. Von Zwangsimpfungen hielt man
jedoch nichts; eine solche Regelung setzte erst nach weiteren
schweren Pockenepidemien etwa 100 Jahre später durch.