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Pergament. 190 Blatt. 29,5 x 20,5 cm. Weissenburg.
1. Drittel (?) des 12. Jahrhunderts
Codex Guelferbytanus 45 Weissenburgensis, 174v
Diese Handschrift enthält die Ordensvorschriften der Benediktiner.
Ihr Orden wurde auf Veranlassung Ludwigs des Frommen (selbständige
Regierung als Kaiser: 814 - 840) seit 816 zum einzigen Mönchsorden
im Frankenreich. Seine Regel stammte von seinem Gründer, dem
heiligen Benedikt von Nursia (um 480-547). Es war die Pflicht der
Mönche, in Gehorsam, Armut und Keuschheit zu leben. Sowohl geistliche
wie manuelle Tätigkeiten galten neben dem Chordienst gleichberechtigt
nach dem Leitspruch ora et labora (Bete und arbeite!). Die Initiale
I leitet das Kapitel 64 der Regula Benedicti über die Ordination
des Abtes ein. Sie wird durch die Figur eines Benediktinerabts gebildet.
Er ist zu erkennen an Mönchskutte, Tonsur und Abtsstab. Das Buch
in seiner linken Hand mag die Benediktinerregel enthalten.
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