Beauftragte
Dr. Christian Heitzmann, Datenschutzbeauftragter
Dr. Dietrich Parlitz, Korruptionsbeauftragter
Dr. Sven Limbeck, Schwerbehindertenbeauftragter
Antje Dauer, Gleichstellungsbeauftragte
Heike Kirschstein, Stellvertretende Gleichtstellungsbeauftragte
Henrike Fricke-Steyer, Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Personalrat
Am 10.03.2020 ist ein neuer Personalrat gewählt worden. Er setzt sich aus vier Vertretern für die Gruppe der Beschäftigten und einem Vertreter für die Gruppe der Beamten zusammen.
Personalräte für die Beschäftigten:
- Dr. Stephan Bialas-Pophanken
- Jörg Busse-Hagen
- Michele Butzke
- Markus Engel
- Eva-Maria Reckert
- Torsten Schaßan (Vorsitzender)
- Dr. Alexander Zirr
- Ersatzmitglieder: Jörg Jegerlehner und Torsten Gottsmann
Personalrat für Beamtinnen und Beamte:
- -- (Es standen keine Kandidat*innen zur Wahl)
Bei Bedarf vertreten die Ersatzmitglieder der jeweiligen Gruppen die verhinderten Kolleg*innen.
Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) legt die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrates fest. Zu den wichtigsten Aufgaben des Personalrates zählt die Mitbestimmung
- bei personellen Maßnahmen, wie z.B. Einstellung, Ein- und Höhergruppierung, Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen, Versetzungen und Abordnungen
- im sozialen Bereich, wie z.B. Arbeitszeitregelungen bzw. Gleitzeitregelungen
- bei organisatorischen Maßnahmen, wie z.B. Gestaltung der Arbeitsplätze
- bei sonstigen Maßnahmen, wie z.B. Bestimmung des Inhalts von Personalfragebögen
Ein Vertreter der Schwerbehinderten darf regelmäßig an den Personalratssitzungen teilnehmen. Neben den Personalratssitzungen findet ein regelmäßiger Gedankenaustausch mit dem Direktor der HAB statt.
Weiter Informationen zum Thema Personalvertretung finden Sie in einer Link-Sammlung rechts im Download-Bereich.
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle zu fördern, die Interessen der Schwerbehinderten in der Dienststelle zu vertreten und ihnen beratend zur Seite zustehen.
Sie hat vor allem darüber zu wachen, dass die zugunsten der Schwerbehinderten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 des SGB lX obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden.
Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen bei den zuständigen Stellen zu beantragen.
Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf Erledigung hinzuwirken; sie hat die Schwerbehinderten über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten. Sie hat Beschäftigte auch bei Anträgen an die Versorgungsverwaltung auf Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und ihres Grades sowie der Schwerbehinderteneigenschaft sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an das Arbeitsamt zu unterstützen.
Weiter Informationen zum Thema Schwerbehindertenvertretung finden Sie auf der Website des Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), im Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen