02. Dezember 2020

Da es sich um Porträts von Juristen des 17. und 18. Jahrhunderts handelt und deren Lebensläufe auf Deutsch abgefasst sind, ist davon auszugehen, dass es sich um die Sammlung eines deutschen Juristen aus der Mitte des 18. Jahrhunderts handelt. Aber wozu dienten solche Blätter?

„Wenn ein Gelehrter, und besonders ein Rechtsgelehrter, nicht bloß zum Vergnügen und Zierde seines Büchervorraths Bildnisse von berühmten Rechtsgelehrten sammlet, sondern dabey auf einen reellen Nutzen siehet, so ist derselbe kein anderer, als damit er dadurch bey der Kenntnis berühmter Rechtsgelehrten seinem Gedächtnisse zu Hülfe komme.

Eine Porträtsammlung als Gedächtnisinstrument. Dieser Vorschlag des Hallenser Juristen Daniel Nettelbladt aus dem Jahr 1758 erscheint nur auf den ersten Blick abwegig. Damals wie heute war das Auswendiglernen ein wesentlicher Bestandteil des Jurastudiums, aber auch in anderen Fächern wurde dem Gedächtnis viel abverlangt: Gelehrsamkeit in der Frühen Neuzeit hieß in erster Linie, eine möglichst große Zahl an Namen, Daten und Fakten im Kopf zu behalten. In einer Zeit, in der das Wissen mit einer bis dahin unbekannten Geschwindigkeit anwuchs, bedeutete das für die meisten eine veritable Herausforderung. Verfahren, die versprachen, dem Gedächtnis auf die Sprünge zu helfen, waren vielen Gelehrten daher sehr willkommen – nicht zuletzt, weil sie dieses in akademischen Disputationen und im Dialog mit Fachkollegen immer wieder unter Beweis stellen mussten.

Die Idee, dabei Porträts zur Hilfe zu nehmen, lag aus zwei Gründen nahe. Zum einen war aus antiken Gedächtnislehren bekannt, dass Bilder generell ungemein nützlich sein konnten, um sich Dinge einzuprägen. Zum anderen waren druckgrafische Porträts im Laufe des 17. Jahrhunderts zu komplexen Trägern biografischer Daten geworden: Beischriften informieren über Lebensdaten, Herkunft, Ämter und Posten des Dargestellten; Epigramme künden von persönlichen Tugenden und Leistungen, während Kleidung und Beiwerk institutionelle Zugehörigkeit sowie verliehene Auszeichnungen, Ehren und Privilegien – etwa das kaiserliche Wappenrecht – anzeigen. In einigen Fällen fanden sogar die Schriften des Gelehrten Eingang ins Bild. Auf diese Weise verdichteten druckgrafische Porträts auf einem einzigen Blatt biografische und bibliografische Informationen.

Porträt des Juristen Caspar Ziegler d. J. (1621–1690) (Kupferstich v. Christian Romstet, 1696) sowie eine Darstellung dessen Epitaphs in der Allerheiligenkirche zu Wittenberg
Porträt des Juristen Caspar Ziegler d. J. (1621–1690) (Kupferstich v. Christian Romstet, 1696) sowie eine Darstellung dessen Epitaphs in der Allerheiligenkirche zu Wittenberg (Radierung, 1712). (HAB: Graph. Res. D: 724 recto).
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Auf der Rückseite eine Lebensbeschreibung Zieglers sowie eine Transkription der Inschrift von dessen Grabstein (HAB: Graph. Res. D: 724 verso).

In dieser Hinsicht waren sie Kurzfassungen der Porträtbücher, einer insbesondere in gelehrten Kreisen beliebten Buchgattung, in denen Bildnisse und Lebensläufe berühmter Gelehrter zusammengeführt waren.

Weil sie Porträts primär als Medien der Wissensspeicherung betrachteten, passten die Sammler sie ihren individuellen Bedürfnissen der Ordnung und Speicherung von Wissen an. Viele Porträts wurden dazu aus Büchern herausgeschnitten, in Alben oder auf einzelne Blätter geklebt und mit handschriftlichen Anmerkungen versehen. Einige Sammler ergänzten nur nötigste Informationen oder kommentierten den Grad der Ähnlichkeit des Porträts mit dem Dargestellten, andere notierten Verweise auf biografische Nachschlagewerke oder fügten sogar Verse hinzu. In seiner Anleitung wie man die Bildnüsse berühmter und gelehrter Männer mit Nutzen sammlen und denen dagegen gemachten Einwendungen gründlich begegnen soll (Nürnberg 1728) behandelt Sigmund Jacob Apin derartige Praktiken ausführlich. Nach Fächern und Disziplinen sowie alphabetisch sortiert, sollten die Sammlungen ähnlich einem Zettelkasten oder Lexikon als Werkzeug zur Verwaltung des zusammengetragenen Wissens über Personen sowie deren Leistungen und Werke dienen. Ihr vornehmlicher Zweck bestand aber für Apin im Erlernen und Erinnern dieser Informationen:

„Ich schreibe dieses aus eigner Erfahrung, und kan mit Grund der Warheit versichern, daß ich alle meine Portraits nicht allein, so bald ich sie nur von weiten sehe, kenne, sondern auch, wann ich an ein oder den andern gedenke, eine so deutliche idee mir davon machen kan, als ob er mir vorgehalten würde, dabey mir dann gleich verschiedene Lebens-Umstände beyfallen.“

Aus Nachlassinventaren, Auktionskatalogen und Briefwechseln wissen wir, dass viele Gelehrte des späten 17. und des 18. Jahrhunderts druckgrafische Porträtsammlungen besaßen. Dennoch haben sie sich kaum erhalten. Häufig wurden sie im 19. und 20. Jahrhundert aufgelöst und zerstreut. Meist wurden die Porträts von den annotierten Trägerblättern gelöst, so dass ihr einstiger Sammlungs- und Gebrauchskontext heute nicht mehr erkennbar ist. Umso erfreulicher ist es, dass mit dem Ankauf der juristischen Porträtsammlung eine wichtige Quelle für die gelehrten Wissenspraktiken der Frühen Neuzeit gesichert und für die Forschung zugänglich gemacht werden konnte.

 

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